Endlich Behandlung von Erwachsenen mit ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom) über die gesetzlichen Krankenkassen

10.09.2011
Die gesetzlichen Krankenkassen hatten sich jahrelang geweigert, eine qualifizierte Behandlung von ADHS zu bezahlen, im Gegenteil überzogen sie in den letzten Jahren die Ärzte der Republik mit einer Regresswelle, d. h. Ärzte sollten die Medikamentenkosten ihrer Patienten zur Behandlung von ADHS übernehmen. Eine Unglaublichkeit angesichts der seit Jahren vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über ADHS bei Erwachsenen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, ab 01.07.11 die Behandlungsmöglichkeiten für Erwachsene mit ADHS zu berücksichtigen und damit die Arzneimittelrichtlinie geändert. Derzeit ist lediglich Medikinet Adult zur Behandlung von Erwachsenen mit ADHS zugelassen, weitere Präparate werden in den nächsten Monaten folgen.
Die Erkrankung ADHS wurde schon Mitte des 19. Jahrhunderts durch den Frankfurter Arzt Heinrich Hoffmann beschrieben ("Zappelphilipp"). Diese Erkrankung ist häufig, sie betrifft 6 bis 9 Prozent der Kinder im Einschulungsalter. Sie bleibt im Erwachsenenalter oft voll oder teilweise bestehen, entsprechend den Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO weltweit mit 3,7 Prozent, wobei Menschen aus allen Schichten und Begabungsniveaus betroffen sind. Viele Erwachsene entwickeln neben Aufmerksamkeitsstörungen, Überaktivität und Impulsivität Depressionen und Angststörungen.
ADHS ist hervorragend behandelbar, die Behandlung gibt den Betroffenen eine völlig neue Lebensqualität.
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