Alkohol- und Drogenkontrollprogramm

Alkohol- und Drogenscreening für MPU-Gutachten (Medizinisch Psychologische Untersuchung)

Im Mai 2014 sind die neuen „Beurteilungskriterien für Medizinisch Psychologische Untersuchungen“ (MPU) von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie e.V. (DGVP) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V.(DGVM) veröffentlicht worden (Kirschbaum Verlag Bonn).
Die erweiterte und überarbeitete 3. Auflage ist bundesweit rechtsverbindlich und liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BASt.)
Ist ein Proband auf Grund von Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr, Verstoß gegen das BtM-Gesetz, Umgang oder Konsum von Drogen bzw. Straftaten auffällig geworden, kann die Führerscheinbehörde die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens (Statusfeststellung) oder bei Führerscheinentzug eines MPU-Gutachtens anordnen. Eine der Voraussetzungen für ein positives MPU-Gutachten ist der Abstinenznachweis.
Die Abstinenz muss durch forensisch gesicherte Urin- und/oder Haaruntersuchungen nachgewiesen sein, die einerseits den analytischen Vorgaben der CTU (Chemisch toxikologische Untersuchung) entsprechen und andererseits über eine entsprechende Dokumentation verfügen.
Folgende Besonderheiten sollten beachtet werden:
Üblicherweise werden für Abstinenznachweise von Alkohol oder Drogen im Urin für 6 Monate 4 Untersuchungen und für 12 Monate 6 Untersuchungen gefordert. In den Haaren kann Alkohol nur für 3 Monate nachgewiesen werden, hierzu werden 3 cm Haare vom Hinterkopf benötigt, der Strang sollte etwa die Dicke eines Kleinfingers haben. Drogen können in den Haaren für maximal 6 Monate nachgewiesen werden. Die Haare müssen ungefärbt sein. Es gibt die Möglichkeit von Urlaubsregelungen nach Absprache.
Es kann festgestellt werden, dass für Drogenuntersuchungen die Analyse mit Haaren, für Alkoholuntersuchungen die Analyse mit Urin kostengünstiger ist. Die Analyse mit Haaren ist bequem und planbar, die Analyse mit Urin kann belastend (unvorhersehbare Einbestellung) und peinlich (Urinabgabe unter Sichtkontrolle) sein. In jedem Fall ist lückenloser Abstinenznachweis bis zur MPU-Untersuchung dringend empfehlenswert.


Forensisch gesicherte Alkohol- und Drogenuntersuchungen
im gesetzlich geregelten Bereich für z.B. ärztliche Gutachten zur Statusaufnahme, Abstinenznachweise für MPU-Gutachten, Bewährungsauflagen

Leistungen Proben-Material Gesamtpreis *
Drogenscreening    
Drogenscreening Standard
Amphetamine, Cannabis, Cocain, Opiate, Benzodiazepine,
Methadon
Urin 102,00 €
Drogenscreening bei vorbekanntem Opiatkonsum
Standard + opioide Analgetika (Buprenorphin, Tilidin, Tramadol)
Urin 132,00 €
Drogenscreening Standard
Amphetamine, Cannabis, Cocain, Opiate, Methadon, Benzodiazepine
Haarbüschel 193,00 €
Drogenscreening bei vorbekanntem Opiatkonsum
Standard + opioide Analgetika (Buprenorphin, Tilidin, Tramadol)
Haarbüschel 258,00 €
Alkoholscreening    
ETG (Ethylglucuronid) Urin 86,00 €
ETG (Ethylglucuronid) Haarbüschel 178,00 €
PEth (Phosphatidylethanol) Blut 86,00 €
Kombination Drogen- und Alkoholscreening    
Drogenscreening Standard + ETG Urin 165,00 €
Drogenscreening bei vorbekanntem Opiatkonsum + ETG Urin 195,00 €
Drogenscreening Standard + ETG Haarbüschel 343,00 €
Drogenscreening bei vorbekanntem Opiatkonsum + ETG Haarbüschel 408,00 €
Einzelsubstanz im Haar je Substanzgruppe Haarbüschel 93,00 €
Medikamentenscreening    
Psychoaktive Medikamente im Harn z. B. Barbiturate, Neuroleptika, Antidepressiva, u.o. Urin 58,00 €
Synthetische Cannabinoide (Spice) Urin 106,00 €
Haar 218,00 €
Designerstimulanzien (Synth. Amphetamine, Badesalze, etc.) Urin 122,00 €
Halluzinogene (LSD, Psilocybin, DMI, Ketamin) Haar 218,00 €

* Der Gesamtpreis beinhaltet die derzeit gültige MWSt.

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