Unsere Neuigkeiten
Teillegalisierung von Cannabis
09.04.2024
Ab dem 01.04.24 gilt die Teillegalisierung von Cannabis, die folgende Änderungen mit sich bringt:
Für die Verschreibung von Cannabis sind keine Betäubungsmittelrezepte mehr erforderlich.
Die Verordnung erfolgt für Kassenpatienten auf einem E-Rezept, das 4 Wochen gültig ist.
Die Patienten erhalten einen entsprechenden Ausdruck in Papierform per Einschreiben zugesandt.
Privatpatienten und Selbstzahler erhalten ein blaues Privatrezept zugesandt, das 3 Monate gültig ist.
Für die Verschreibung von Cannabis sind keine Betäubungsmittelrezepte mehr erforderlich.
Die Verordnung erfolgt für Kassenpatienten auf einem E-Rezept, das 4 Wochen gültig ist.
Die Patienten erhalten einen entsprechenden Ausdruck in Papierform per Einschreiben zugesandt.
Privatpatienten und Selbstzahler erhalten ein blaues Privatrezept zugesandt, das 3 Monate gültig ist.